Leistungen
Das Angebot von „Bliev to Huus“ ist groß:
Hilfe beim Waschen und Anziehen, Toilettengänge, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, beim Einkaufen und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung sind natürlich das Standardangebot der Grundpflege. Bei Vorliegen einer Pflegestufe , wird dieser Bereich von der Pflegekasse mitfinanziert .Dieses wird von älteren Menschen mit Einschränkungen, gerne und dankbar angenommen.
Weiterhin führt „Bliev to Huus“ ärztlich verordnete Behandlungspflegen durch, eine Leistung, die von der Krankenkasse übernommen wird und unabhängig davon ist, ob eine Pflegestufe vorliegt.
Das bedeutet, wenn z.B. ein Diabetiker nicht in der Lage ist, sein Insulin selber zu spritzen, verschreibt der Hausarzt eine Verordnung für den Pflegedienst, so dass dieser ein- oder mehrmals am Tag, zu dem Patienten nach Hause fährt, um den Blutzucker zu überprüfen und das Insulin zu spritzen. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Der gleiche Ablauf ist auch bei Verbandswechseln, Kompressionsstrümpfen, Infusionen, Augentropfen, mediz. Bädern, Inhalationen, Katheterisierungen u.v.m.
Die Kosten hierfür werden, nach vorheriger Genehmigung, von der Krankenkasse übernommen und haben keinen Einfluss auf das Pflegegeld.
Wenn ein Patient von seinem Angehörigen gepflegt wird und Pflegegeld erhält, muss dieser in bestimmten Abständen einen anerkannten Pflegedienst beauftragen, ein Beratungsgespräch zu führen. Der Pflegedienst, gibt den Angehörigen Tipps zur Verbesserung oder Erleichterung der Pflege, und stellt sicher, ob die Pflege durch Angehörige gewährleistet ist.
Sie pflegen Ihren Angehörigen und möchten in den Urlaub? Kein Problem! Bei Vorliegen einer Pflegestufe, haben sie als pflegender Angehöriger ein Anrecht auf Urlaub. In dieser Zeit übernimmt „Bliev to Huus“ gerne die Pflege ihres Angehörigen. Auch dieses wird in vielen Fällen über die Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abgerechnet. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person aus irgendwelchen Gründen verhindert ist ( Arztbesuche, Einkäufe, Theaterbesuche u.v.m.)
Einem Pflegebedürftigen steht über der Pflegestufe hinaus ein Betrag von 125 Euro (ab 01.01.2017) von der Pflegekasse für Entlastungsleistungen zu, so können wir auch dort weiterhelfen mit z.B. Einzelbetreuung zu Hause, Begleitung bei Aktivitäten, usw.
Bis 31.12.2016 heißt es noch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI, welche eine Höhe von bis zu 104€ oder 208€ hatten. Dies wird nun nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ab 01.01.2017 in einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe bis zu 125€ umgewandelt. Ganz gleich ob Pflegegrad 1 oder 5.
Dieser Betrag kann weitgehend wie bisher für Betreuung, Hauswirtschaft und Kurz- und Tagespflege, sowie für anerkannte niedrigschwellige Leistungen verwendet werden.
Auf Wunsch helfen wir Ihnen kostenlos bei allen Anträgen rund um die Pflege. Dazu gehören:
- Telefonat mit den Kranken- oder Pflegekassen
- Das Ausfüllen der Anträge für die Pflegestufe
- Vorbereitungsgespräche für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
- Das Ausfüllen der Anträge für die Verhinderungspflege
- Antragstellungen beim Sozialamt oder beim Landkreis.